Aktuelles

Im März 2019 erschien das Buch „Das große PTAheute Handbuch“ bei dem ich als Autor mitgewirkt habe. Aktuell liegt das Buch in der 2. Auflage vor und kann beim Deutschen Apotheker Verlag bestellt werden.

Im Januar 2019 erschien das Buch "Betäubungsmittel in der Apothekenpraxis" bei dem ich als Autor mitgewirkt habe. Aktuell liegt das Buch in der 3. Auflage vor und kann beim Deutschen Apotheker Verlag bestellt werden.

Nachdem der Bundestag am 19. Januar 2017 das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften verabschiedet hatte, wurde dies am 10 Februar 2017 vom Bundesrat ohne Beanstandung akzeptiert und ist nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 9. März seit dem 10. März 2017 in Kraft.

Methylphenidat-Verbrauch 2014 erneut zurückgegangen

Der Verbrauch von Methylphenidat ist in Deutschland 2014 erneut zurückgegangen. Mit 1716 kg wurden rund 5 Prozent weniger verbraucht als im Vorjahr.

Codein: Kontraindiziert bei Kindern

Kindern unter 12 Jahren darf künftig kein Codein mehr verordnet werden. Hintergrund sind Beratungen und Entscheidungen des Pharmakovigilanz-Ausschusses (PRAC) und der Koordinierungsgruppe für dezentrale Verfahren und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (CMDh) der Europäischen Arzneimittelagentur EMA. Die beschlossenen Maßnahmen müssen nun noch national umgesetzt werden.

Die Bundesopiumstelle hat heute klargestellt, dass bei der Verordnung von Tilidin-haltigen Arzneimitteln nur für die Verschreibung als BtM - schnellfreisetzende Tilidin-Tropfen - die Höchstmengen-Regelung gemäß § 2 BtMVV gilt.

Alte BtM-Rezepte verlieren zum 01.01.2015 ihre Gültigkeit und dürfen in der Apotheke ab diesem Datum nicht mehr bedient werden.

Die Bundesopiumstelle bietet eine Mustervorlage zum Ausstellen eines Vernichtungsprotokolls an, welches von Inhabern einer betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis nach § 3 BtM verwendet werden kann.

Rote-Hand-Brief: Sicherheitsrelevante Informationen über mögliche lebensbedrohliche Folgen bei unbeabsichtigter Exposition mit Fentanyl-haltigen transdermalen Pflastern

Die Fixkombination aus retardiertem Oxycodon und retardiertem Naloxon (Targin®) wurde Anfang Mai als bislang einziges Opioid für Patienten mit Restless-Legs-Syndrom (RLS) in Deutschland zugelassen.

Zum ersten Mal seit 20 Jahren ist der Verbrauch des ADHS-Therapeutikums Methylphenidat in der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter angestiegen.

Gemäß §12, Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) muss die Abgabe eines BtM "unverzüglich" an die Bundesopiumstelle gemeldet werden. Nach bisheriger Vorgabe aus dem BtMG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) musste dies innerhalb eines Tages nach der Abgabe erfolgen.Seit einiger Zeit kann man neben der Papierform auch über das elektronische Abgabebelegverfahren die Abgabe eines BtM an die Bundesopiumstelle melden.

Die Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM) an nicht miteinander verbundene Apotheken war bislang nicht zulässig und wurde erst mit Artikel 4 des 2. Gesetzes zur Änderung Arzneimittel-rechtlicher und anderer Vorschriften punktuell verändert. Dieses Gesetz führte zu einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) im § 4 Abs. 1.

Werden Betäubungsmittel (BtM) nicht mehr benötigt oder sind beschädigt und können oder sollen nicht mehr verwendet werden, so müssen diese gemäß § 16 Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) vernichtet werden.

Wo kommen diese her und wie kommt man an sie heran?

„Abgabe“ bedeutet in der Sprache des Deutschen Betäubungsmittelwesens den Verkauf (oder das kostenlose „Verschenken“) eines Betäubungsmittels (BtM) innerhalb Deutschlands nach der sog. Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) an den Käufer (oder Beschenkten), den man Erwerber nennt. Beide Geschäftspartner müssen dabei im Besitz einer Erlaubnis nach dem BtM-Gesetz (BtMG) sein. Den Verkauf ins Ausland bezeichnet man als Ausfuhr, den Einkauf aus dem Ausland als Einfuhr nach der BtM-Außenhandelsverordnung (BtMAHV). Die Begriffe „Abgabe“ und „Erwerb“ oder „Einfuhr“ und „Ausfuhr“ determinieren also immer eindeutig die Art des Geschäftsverkehrs mit einem BtM: inländischen oder ausländischen Handel.